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Im Trauerfall

Antworten auf all Ihre Fragen Die richtige Form der Abschiednahme und die Auswahl der letzten Ruhestätte sind oft von rationalen und finanziellen Aspekten geprägt.

An dieser Stelle wird die „anonyme Beerdigung“ zum Beispiel als Wunsch genannt, wenn es darum geht, Kosten zu sparen und eine möglichst einfache Form der Bestattung zu wählen.

Bitte bedenken Sie: Viele Menschen brauchen einen wirklichen Ort der Trauer, einen sichtbaren, an dem wir unsere Liebsten bestattet wissen. Sollte es Ihnen darum gehen, eine Grabstelle zu haben, die Ihnen keine Arbeit mit der Pflege macht, gibt es viele andere und persönlichere Möglichkeiten als ein „anonymes Grab“. Und geht es um die Kosten, ist ein anonymes Grab manchmal sogar teurer, als andere Möglichkeiten.

Gleiches gilt für die Trauerfeier und die Abschiednahme. Eine würdevolle und für alle Angehörige und Freunde passende Form der Abschiednahme ist unserer Erfahrung nach wirklich wichtig, um der Trauer den nötigen Raum zu geben, gerade auch, wenn man sich wünscht, die Dinge so zu regeln, wie der Verstorbene es möglicherweise gewünscht hätte.

In allen Belangen von Trauerfeier, Bestattungsart und Wahl der für Sie richtigen Schritte stehen wir als Bestatter mit unserer Erfahrung und unserem Wissen für Sie zur Verfügung. Seien Sie unbesorgt: Wir werden Sie im richtigen Moment auf wichtige Fragen aufmerksam machen und gemeinsam mit Ihnen Wege finden.

Was muss ich im akuten Todesfall tun? Wen muss ich benachrichtigen?

Die mit dem Hinweis “Bestatter” versehenen Punkte erledigen wir auch gerne für unsere Kunden.

  • nach einem plötzlichen Sterbefall sowohl zuhause als auch in einer Pflegeeinrichtung muss ein Arzt benachrichtigt werden, der den Tod formal feststellt und die Todesbescheinigung ausfüllt (im Krankenhaus übernimmt das die Krankenhausverwaltung)
  • nachdem der Arzt den Tod bescheinigt hat, wird ein Bestatter für die Überführung des Verstorbenen beauftragt (oftmals ist schon zu Lebzeiten ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter vereinbart worden, so dass dieser genau weiß, welche Festlegungen getroffen werden müssen)
  • die engsten Familienangehörigen benachrichtigen
  • Dokumente für den Trauerfall zur Regelung der Formalitäten (Checkliste) zusammenstellen
    • Todesbescheinigung des Arztes
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Bestatter)
    • Geburtsurkunde und Personalausweis
    • Heiratsurkunde/Familienbuch (bei Verheirateten, Verwitweten, Geschiedenen)
    • Krankenkassenkarte
    • Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
    • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
    • evtl. Bestattungsvorsorgevertrag
    • Verträge zwecks Kündigung (z.B. Telefon-/Internetanbieter)
    • Versicherungen (z.B. Lebensversicherung, Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung u.a.)
    • Vereins- und Verbands-Mitgliedschaften
    • Rentennummer
    • Dokumente zur Grabstelle
    • Testament
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen (Bestatter)
  • Terminabsprache bzgl. Trauerfeier mit der Gemeinde und/oder Kirche (Bestatter)
  • Trauerfeier organisieren (Trauerrede, Kondolenzliste, Trauerschmuck, wenn nicht bereits durch den Bestatter veranlasst) (Bestatter)

Zusätzlich können Sie gemeinsam mit uns Regelungen treffen über den Ablauf und die Art und Weise der eigenen Bestattung, weitere Informationen finden Sie hier.